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Ski- und Snowboardschule |
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1. Die Einschreibungen für den Ski- und Snowboardunterricht finden am alljährlichen Chlausmärt in Affoltern am Albis statt. Man kann sich auch online unter dem Link "Einschreibung" anmelden. In diesem Fall folgen die Unterlagen per Post. 2. Einschreibungen für den Unterricht können nur bis zum Anmeldeschluss, welcher vom Vorstand festgesetzt wird, akzeptiert werden. 3. Die Bezahlung des Schneesportunterrichtes kann direkt am Chlausmärt oder per Einzahlungsschein bis spätestens Saisonbeginn erfolgen. 4. Die nachträgliche Absage der Teilnahme an der Schule hat bis spätestens eine Woche vor Beginn beim Coordinatore Tecnico (dem Zuständigen der Schneesportschule) zu erfolgen. Ansonsten wird der volle Tarif berechnet. 5. Falls eine oder mehrere Lektionen infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können (z.B. ungünstige Wetter- oder Schneeverhältnisse), werden keine Kosten zurück vergütet. 6. Sollte aber die ganze Wintersaison ausfallen, werden die einbezahlten Beträge für die Ski- und Snowboardkurse zurückerstattet. 7. Das Mindestalter für die Skischule beträgt 5 Jahre, für die Snowboardschule 8 Jahre. 8. Die Mindestgrösse der Unterrichtsklassen beträgt 5 Schüler. 9. Die Klasseneinteilungen sind in den Kellerräumen des Gasthaus Alpenblick veröffentlicht. Die Instruktoren können im Laufe der Saison, sofern nötig, Umteilungen vornehmen. 10. Die Besammlung der Unterrichtsteilnehmer findet pünktlich um 9.30 Uhr vor dem Gasthaus Alpenblick bei der Tafel der zuständigen Lehrerin oder des Lehrers statt. Die Schule beginnt um 9.45 und dauert bis 13 Uhr. 11. Die Instruktoren sind nicht gezwungen, auf unpünktliche Schüler zu warten. Wer zu spät erscheint, wird gebeten, sich an den Zuständigen der Schule oder an ein Vorstandsmitglied zu wenden. 12. Da die Schule über 3 Stunden dauert, werden die Eltern gebeten, ihren Kleinen einen Imbiss und ein Getränk mitzugeben. Der Lehrer wird Pausen einbauen, damit sich die Kinder verpflegen, aufwärmen und erholen können. 13. Während des Unterrichts ist für Kinder das Helmtragen obligatorisch. Den Erwachsenen wird empfohlen, ebenfalls einen Helm zu tragen. 14. Es ist sinnvoll, wenn die Eltern den Helm der Kinder mit dem Vornamen und für den Notfall mit der Handy-Nummer eines Elternteils beschriften. 15. Ohne Wissen und Einwilligung des Vorstandes dürfen die Schüler keine Besucher oder Interessenten in den Ski- oder Snowboardunterricht mitnehmen. 16. Die Schneesportausrüstung (Ski, Board, Bindung und Schuhe) muss in Ordnung sein. Der Instruktor wird im Falle von Problemen mit der Ausrüstung zu Gunsten der übrigen Schülern intervenieren. 17. Um den Schulunterricht optimal durchführen zu können und um Fortschritte zu erzielen, ist es im Interesse der Schüler, den Unterricht von Beginn weg und regelmässig zu besuchen. 18. Sich unkorrekt verhaltende Schüler können von der Schneesportschule und vom Abschlusswettkampf ausgeschlossen werden. 19. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder nach Unterrichtsschluss beim Besammlungsplatz in Empfang zu nehmen.
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