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Allgemeine Richtlinien |
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1. Vereinsmitglied des SCIA ist, wer den jährlichen Mitgliederbeitrag einbezahlt hat. 2. Wer Mitglied werden möchte, kann sich an den offiziellen Einschreibungen am alljährlichen Chlausmärt in Affoltern am Albis anmelden oder online über den Link "Einschreibung". 3. Die Bezahlung des Mitgliederbeitrages kann bar oder per Einzahlungsschein erfolgen. Bei Online-Anmeldung folgt die Tessera (Mitgliederausweis) per Post. 4. Die Tageskarten oder Fahrkarten für die Standseilbahn Stoos können im Voraus am Chlausmärt oder jeweils am Sonntagmorgen im Gasthaus Alpenblick beim Vorstand gegen Barzahlung bezogen werden. 5. Die Karten sind in Schutzfolien verpackt, damit sie beim Durchgang zur Stoosbahn nicht unbrauchbar werden (hands-free). 6. Bei Abgabe der gebrauchten Karte am Schalter der Talstation werden CHF 5.00 Depot zurückerstattet. 7. Wer die Karten an der Talstation kauft, muss die offiziellen Stoos-Preise bezahlen. 8. Am Sonntagmorgen kann im Gasthaus Alpenblick beim zuständigen Vorstandsmitglied das fakultative Mittagessen bestellt werden. 9. Am Sonntagmorgen nach Schulbeginn werden keine Bestellungen mehr für das Mittagessen angenommen. 10. Mitglieder die den Schneesport-Unterricht nicht besuchen und trotzdem in einer Gruppe fahren möchten, besammeln sich bei Unterrichtsbeginn vor dem Gasthaus Alpenblick bei der Tafel "Incontro/Treffpunkt". 11. Minderjährige müssen generell von einem volljährigen Angehörigen begleitet werden. Der SCIA übernimmt in keinem Fall die Aufsicht und Verantwortung. 12. Für Unterhalt, Miete oder Kauf der Schneesportausrüstung empfiehlt der Vorstand "Odermatt Sport“ auf dem Stoos oder „Wilma Ski Sport" in Affoltern am Albis . Dies sind zwei kompetente und ausgewiesene Fachgeschäfte, welche auf gewisse Artikel einen SCIA-Rabatt gewähren. 13. Die Tessera ist immer vorzuweisen, damit von den vergünstigten Angeboten profitiert werden kann. 14. Die gesamte Schneesportausrüstung kann während der Wintersaison in zwei abgeschlossenen Kellerräumen des Gasthaus Alpenblick deponiert werden. Es gibt einen Schuhraum und einen Raum für Skis und Snowboards. Bitte achten Sie darauf, dass die Räume ordentlich und sauber bleiben. 15. Am Ende der Wintersaison muss jeder Teilnehmer seine persönlichen Sachen aus den Kellerräumen entfernen und nach Hause nehmen. 16. Allfällige Änderungen des Programms können jeweils samstags ab 12 Uhr über die Nummer 1600 angefragt werden. 17. Sollte die Wintersaison infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, verbleiben die einbezahlten Mitgliederbeiträge in der Vereinskasse. Mit diesen Geldern werden die entstandenen Unkosten sowie, wenn möglich, das Mitgliederfest mitfinanziert. 18. Alle notwendigen Informationen sind in der Vereins-Zeitschrift "La Gazzetta Bianca", welche einmal jährlich erscheint, und im Internet veröffentlicht. 19. Sämtliche Adressen, Telefonnummer und E-Mail-Adressen sind nur für den clubinternen Gebrauch bestimmt und werden nicht weitergegeben.
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